Versicherung gegen Bruch und Diebstahl für Ihre Anmietung inklusive
Bei Ma Balade à Vélo beinhalten bestimmte Mietangebote eine Bruch- und Diebstahlversicherung, damit die Kunden ihren Ausflug ganz unbeschwert genießen können.
Diese Garantie ist enthalten in:
– E-Bikes aus dem Premium-Angebot
– Klassische Fahrräder für Erwachsene
– E-Bikes für Kinder
Sie deckt bestimmte Vorfälle ab, die während der Mietdauer auftreten können, vorbehaltlich der Einhaltung der Nutzungsbedingungen für das Material.
Funktionsweise der Garantie
Die Bruch- und Diebstahlversicherung deckt bestimmte Vorfälle ab, die während der Nutzung des Fahrrads während der Mietdauer auftreten können.
Sie kann insbesondere Folgendes abdecken:
– Unfallschäden am Fahrrad
– Diebstahl des gemieteten Materials
– bestimmte Vorfälle, die während der normalen Nutzung des Materials auftreten
Damit die Garantie greifen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, insbesondere die Verwendung der mitgelieferten Diebstahlsicherungen und die Einhaltung der Regeln für die Nutzung der Ausrüstung.
Versicherungsmanagement
Die Garantie wird über Tulip angeboten, eine Plattform, die sich auf die Versicherung von Mietgeräten spezialisiert hat.
Der Abschluss und die Verwaltung von Versicherungsverträgen erfolgen über die Plattform Tulip.
Ma Balade à Vélo bietet seinen Kunden diese Garantie an, ist jedoch nicht an der Verwaltung der Versicherungsverträge beteiligt. Die Schadensmeldungen und die Bearbeitung der Anträge erfolgen durch den Versicherer.
Im Schadensfall
Wenn während Ihrer Anmietung ein Zwischenfall eintritt:
1. Informieren Sie unverzüglich das Team von Ma Balade à Vélo.
2. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um die Meldung vorzunehmen.
3. Die Schadensmeldung und die Bearbeitung des Falls werden anschließend vom Versicherer über die Plattform Tulip vorgenommen.
Weitere Informationen
Bei Fragen zur Bruch- und Diebstahlversicherung können Sie sich während Ihrer Anmietung an das Team von Ma Balade à Vélo wenden.
Die genauen Garantiebedingungen, Deckungsmodalitäten und Meldeverfahren werden vom Versicherer festgelegt und bei Vertragsabschluss mitgeteilt.